Ab dem 1. März 2025 hat der Denkmalpfleger der Hauptstadt einen Teil der Zuständigkeiten des Denkmalpflegers der Woiwodschaft Masowien übernommen. Dies ist das Ergebnis einer Vereinbarung, die am 19. Dezember 2024 zwischen dem Woiwoden von Masowien und dem Bürgermeister von Warschau geschlossen wurde. Die Änderung zielt darauf ab, die Pflege der Denkmäler auf dem Gebiet der Hauptstadt zu verbessern und das kulturelle Erbe der Stadt effektiver zu verwalten.
Hauptstadtdenkmalpfleger – neue Aufgaben
Das Amt des Hauptstadtdenkmalpflegers (BSKZ) erhält mit der Vereinbarung die Befugnis, Konservierungs- und Bauarbeiten an unbeweglichen Denkmälern zu vereinbaren. Darüber hinaus wird es Empfehlungen zur Erhaltung aussprechen und sich mit Fragen der archäologischen Forschung und der bei Erdarbeiten entdeckten Denkmäler befassen. Zu den neuen Befugnissen gehört auch die Erteilung von Genehmigungen für die Durchführung von Arbeiten innerhalb von Objekten, die in der Denkmalliste aufgeführt sind, einschließlich Grünanlagen und historischen Parks. Darüber hinaus wird der Denkmalpfleger der Hauptstadt für die Genehmigung von Bauvorhaben an Objekten zuständig sein, die im städtischen Denkmalregister eingetragen sind. Die neuen Vorschriften gelten für den größten Teil Warschaus, obwohl sich das Büro des Hauptstadtkonservators nicht mit beweglichen Denkmälern befassen wird.
Zuständigkeiten des masowischen Denkmalpflegers
Trotz der Änderungen ist der Denkmalpfleger der Woiwodschaft Masowien (MWKZ) weiterhin für die Überwachung von Denkmälern in Gebäuden von Ministerien, Marschall- und Woiwodschaftsämtern sowie Botschaften zuständig. In seinen Zuständigkeitsbereich fällt auch die Pflege von Gebäuden innerhalb historischer Denkmäler wie dem Königsweg, den Warschauer Filtern oder dem Powązki-Friedhofskomplex. Das MWKZ beaufsichtigt weiterhin Denkmäler, die auf der Liste des UNESCO-Weltkulturerbes stehen, darunter die Altstadt und das Königsschloss.
Einrichtungen für die Einwohner Warschaus
Die Änderung der Zuständigkeitsverteilung hat keine Auswirkungen auf laufende Verfahren und die Einwohner müssen keine zusätzlichen Formalitäten erledigen. Anträge, die beim Konservator eingereicht werden, werden automatisch an die zuständige Behörde weitergeleitet. Um das Antragsverfahren zu vereinfachen, wird im März 2025 ein Online-Antrag eingeführt. Damit können die Einwohner überprüfen, an welche Behörde sie ihren Antrag richten müssen. Der Antrag wird auf der Website des Amtes des Hauptstadtdenkmalpflegers verfügbar sein.
Was ändert sich durch die neue Aufteilung der Zuständigkeiten?
Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Entscheidungsprozesse im Bereich des Denkmalschutzes in Warschau zu vereinfachen. Die Übertragung der Zuständigkeiten auf den Hauptstadtdenkmalpfleger wird eine schnellere Entscheidungsfindung in Bezug auf Objekte innerhalb der Hauptstadt ermöglichen. Dies wiederum wird sich positiv auf die Entwicklung der Stadt auswirken, da es eine bessere Verwaltung des historischen Erbes ermöglicht. Die Änderung bedeutet auch eine genauere Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den beiden Denkmalschutzbehörden, was zu einem wirksameren Schutz der historischen Ressourcen der Stadt beitragen kann.
Quelle: Rathaus Warschau
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