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Czyszczenie pseudograffiti. Fot. UM Warszawa

Stadt gegen Vandalen. Warschau finanziert Reinigung von Denkmälern

Seit Jahren kämpft Warschau mit dem Problem der illegalen Beschriftungen und Malereien im öffentlichen Raum, den so genannten Pseudograffiti. Wir sprechen hier nicht von echter Straßenkunst, sondern von zufälligen Kritzeleien, die die Stadt verunstalten. Die Bekämpfung dieses Phänomens ist für die Eigentümer von Immobilien, vor allem von solchen, die unter Denkmalschutz stehen, eine ständige Kostenfrage und Herausforderung. Um dies wirksamer zu bekämpfen, haben die Behörden der Hauptstadt ein neues Instrument eingeführt. Ab Januar 2025 können Eigentümer historischer Gebäude in Warschau Zuschüsse für die Beseitigung illegaler Inschriften beantragen.

Wie funktioniert das Programm zur Bekämpfung von Pseudograffiti?

Die neuen Regeln sind in einem Beschluss des Warschauer Stadtrats vom 19. September 2024 festgelegt. Die Zuschüsse stehen Eigentümern von Gebäuden zur Verfügung, die im Denkmalregister eingetragen sind, sowie von Gebäuden, die in der städtischen Denkmalliste (GEZ) aufgeführt sind. Anträge können das ganze Jahr über gestellt werden. Wenn sie bis zum 30. Juni eingereicht werden, kann die Entscheidung über den Zuschuss im Laufe des Jahres getroffen werden, und die Arbeiten müssen bis Ende Dezember abgeschlossen sein. Anträge, die nach diesem Datum eingereicht werden, beziehen sich hingegen auf Arbeiten, die für das folgende Jahr geplant sind, und erst dann können Mittel bewilligt werden.

Kritzeleien auf dem Verfassungsplatz. Foto whiteMAD/Mateusz Markowski

Und was ist mit der bereits geleisteten Arbeit?

Das Warschauer Programm sieht auch die Möglichkeit der Erstattung bereits durchgeführter Arbeiten vor, sofern die Reinigung nicht länger als drei Jahre vor der Antragstellung erfolgt ist. Derartige Erstattungen werden erst im April parallel zu anderen Erstattungsanträgen geprüft. In diesem Fall ist eine vollständige Dokumentation erforderlich, einschließlich Kostenvoranschlägen, Verträgen mit Auftragnehmern und einer fotografischen Aufzeichnung der Arbeiten: vor, während und nach der Reinigung.

Benötigte Unterlagen

Die Beantragung eines Zuschusses für die Beseitigung von Pseudograffiti erfolgt in ähnlicher Weise wie bei anderen Restaurierungsarbeiten, es muss jedoch ein gesondertes Formular ausgefüllt werden. Das Dokument sollte das Programm der geplanten Arbeiten, einen Kostenvoranschlag, Fotos des Objekts und (je nach Status des Denkmals) die Genehmigung des Denkmalpflegers (für Gebäude, die im Register eingetragen sind) oder die Stellungnahme des Denkmalschutzamtes der Hauptstadt (für Objekte, die im kommunalen Denkmalregister eingetragen sind) enthalten.

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Mickiewicza 34/36 vor und nach der Reinigung. Autor: Amt des Hauptstadtdenkmalpflegers

Entfernung von Pseudograffiti nur unter Aufsicht

Bei Arbeiten an Denkmälern ist äußerste Vorsicht geboten. Der Denkmalpfleger entscheidet, welche Reinigungsmethode für eine bestimmte Fassade sicher ist. Nicht alle Techniken sind geeignet, und eine unsachgemäß durchgeführte Reinigung kann die Oberfläche irreparabel beschädigen. Auch das Aufbringen spezieller Anti-Graffiti-Beschichtungen bedarf der Zustimmung des Denkmalpflegers der Stadt. In einigen Fällen, z. B. bei Fassaden aus empfindlichen Materialien, kann ein solcher Schutz überhaupt nicht angebracht werden.

Bekämpfung von Vandalismus

Mit dem Programm wendet sich Warschau an die Eigentümer historischer Gebäude, um sie in diesem schwierigen und uneinheitlichen Kampf gegen Vandalen zu unterstützen. Die Behörden der Hauptstadt wollen dazu beitragen, den ästhetischen und historischen Wert wertvoller Gebäude zu erhalten. Auch wenn die Schmierereien nicht von heute auf morgen verschwinden werden, können die städtischen Subventionen das Erscheinungsbild öffentlicher Räume deutlich verbessern und das Kulturerbe der Hauptstadt vor weiteren Schäden schützen.

Die erforderlichen Anträge und Formulare finden Sie HIER.